Band 45: Eintrag vom  04. Juli 1842 (Nr. 256 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gegenwärtig waren: der Herr Bürgermei- ster Loerick , die aus der Mitte des Stadtrathes zu Neuhs gewählten Commissarien Herr Peter Reinartz, " Johann Baptist Ibels undaptist Ibels " Adam Hesemann; und ferner der von Seiten des Herrn Bürgermeister zu dieser Commission eingeladenen Landbau-Inspector Walger.

Nachdem die oben benannten Commissionaire zu einer nähern Prüfung respective Berichtigung des projectirten Bau-Alignements Planes der Stadt Neuhs sich heute versammelt, die von mehreren Bürgern der Stadt gemachten, hier angeschlossenen Beschwerde durchgesehen, und und demnächst die betreffenden Theile an Ort und Stelle in Augenschein genommen, und mit dem Alignements Plane vergleiche hatten, wurden folgende Punkte zur Sprache gebracht:

A. Am Gemüse-Markte.

Dem Plan zufolge soll die Häuser-Reihe bei a. auf b. vorgerückt, die Linie b. unter einem rechten Winkel mit der Südseite der Krämerstraße verbunden, und es soll ferner ein Theil der an der Nordseite dieser Straße gele- genen, und bedeutend vorspringende Häuser abgeschnitten, und die neue Frontlinie daselbst in paralleler Richtung mit dem neu zu bildenden Theile der Südseite der Krämerstraße durchgeführt werden.

Gegen diese Anordnung findet sich zu bemerken, daß:

1., dem Marktplatz durch das Verrücken der Häu-

[Nächste Seite] serreihe bei a, etwa zehn Quadratruthen von seiner Größe verlieren, und

2., den Ausbau der Seite c, an den Eingange zur Krämerstraße, die Straße fast ganz versperren, oder für den sehr lebhaften Verkehr daselbst wenigstens auf längere Zeit sehr unbrauchbar machen würde, wenn nicht vorab die in die Straße springenden Theile der gegenüberliegende Gebäude, bis zur Grenze der neuen Bau-Linie weggeräumt werden.

Wenn nun dem Marktplatze schon deshalb von seiner Größe nichts genommen werden darf, weil häufige Gedränge auf demselben den Beweis liefern, daß solcher jetzt nicht einmal den hinlänglichen Raum darbietet; so ist es ferner auch noch der lebhafte Wunsch der anschießenden Bewohner, daß die Größe desselben eher vermehrt, als vermindert, und zu diesem Ende der mit dem Markte in Verbindung liegende Eingang zur Krämerstraße nach Möglichkeit erbreitert werde,

dieser Anforderung dürfte aber nur dadurch zu entsprechen sein: daß die südliche Seite der Krä- merstraße auch mehr zurückgelegt wird, wie dies im Plan durch die an beiden Ecke mit Punkten versehenen rothen Linien angedeutet worden ist, und es wird diese Änderung daher hiermit in Vorschlag gebracht.

B. An der Niederstraße

Es ist der allgemeine Wunsch, und halten die Commissarien, nach ihren Einsichten und Erfahrungen, es für nothwendig, daß dieser Straße, sowohl als Hauptstraße, wie auch ihrer starken Benutzung wegen, die möglichste Breite belassen und gegeben, und daher minder darauf gesehen wurde, überall durchaus gerade Linien, als eine hinlängliche Breite zu erhalten. Soll dieser Zweck erreicht werden, so dürfte es nöthig sein: von der Wallstraße hin

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zum Glockhammer die daselbst angedeuteten neue Bau-Linien in Anwendung zu bringen.

C. die Oberstraße.

Es wird hier nicht allein auf die ad B. gemachte Bemerkung Bezug genommen, sondern es ist hier auch nach der besondere Umstand und zu berücksichtigen, daß nahe an dem Vereinigungs Punkte der Cla- rissen -d mit der Oberstraße der bedeutende Fruchthandel getrieben, die fragliche Stelle durch die Menge der dort sich sammelnde Fruchtkarren häufig gesperrt wird, und die Posten solche fast stündlich passiren müssen.

Aus diesem Grunde dürften die Landlinien des Planes in dieser Straße daher zum Theil zu verlassen und die angedeutenden neuen Linien welche eine Erbreiterung der Straße bezwecken, in Ausführung zu bringen sein.

D., die Clarissenstraße

vermittelt nicht allein die Verbindung zweier Landstraßen, sondern sie gehört unstreitig auch zu den Straßen der Stadt, auf welchen der lebhafte Verkehr Statt findet.

Wenn aus diesem Grunde die möglichste Erbreiterung derselben daher als höchst nöthig anerkannt wird, so ist doch nur dadurch eine nothdürftige Breite zu erlangen, daß, etwa bis zur halben Straßen-Länge, die zunächst der Oberstraße, an der Südseite der Clarissenstraße gelegenen Häusern, auch ohnehin fast sämmtlich noch ganz neu sind:/ in ihrer jetzigen Richtung beibehalten, und die übrigen Häuser dieser Seite beim Neubau in die angedeutete Bau-Linie zurück gelegt werde.

E. die Rheinstraße.

bedarf an der darin befindlichen krummen Reihe deshalb die daselbst angedeutete Erbreiterung,

[Nächste Seite] weil die vor dem Rheinthore liegende bedeutenden Kohlen- und Holz-Niederlagen die häufige Benutzung derselben erfordern, und nicht selten der Fall eintritt, daß, die engen Passage wegen, die sich begegnenden Karren ineinander fahren und die Straße sperren.

Dieser Erbreiterung tritt um so weniger ein Hinderniß in den Weg, als die Hausplätze an der betreffenden Stelle bedeutende Tiefen haben.

F. die Spulgasse:

hat im Plane nur die Breite von einer Ruthe erhalten; es dient solche aber nicht allein zur Verbindung des Viehmarktes mit der Glockhammerstraße, sondern auch als Scheidung des sehr bedeutenden Quartires, welches von der vorgenannten so wie auch von der Niederstraße, Wallstraße und der Rheinstraße eingeschlossen wird, und dürfte dieser Gasse daher eine größere und mindestens eine eine Breite von 2 Ruthen gegeben werden, wie dies im Plane angedeutet worden ist.

G. der Glockhammer.

Wenn im Allgemeinen der Wunsch ausgesprochen worden ist, die Straßen nach Möglichkeit zu erbreiten, so kann dies in dieser Straße am füglichsten dadurch geschehen, das der zwischen der Niederstraße und der Spulgasse gelegene Theil derselben die im Plane angedeutete Abänderung erhält.

Es hat das Haus des Herrn Doctors Rheindorf sodann auch keine Abänderung zu erleiden, und es wird die Beschwerde desselben somit beseitigt. H. Die Wallstraße /:zwischen dem Nieder- und Hammthor:/

Es ist der Wunsch der anschießenden Bewohner: man möge die Eingänge dieser Straße in der Art erweitern, daß solche mit der Straße selbst eine gleiche Breite erhalten. Diesen auf Billigkeit beruhende Wunsche ist um so leichter zu genügen, als die an den Eingän-

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gen liegenden Gebäude nur klein, und dabei alt und baufällig sind, und es ist die Erweiterung in dem Plane daher angedeutet worden.

I. der freie Platz vor dem Hammthor.

Die schiefe Richtung des Weges, welcher von Glehn und Büttgen zum Hammthor führt, hat es zur Folge gehabt, daß die zur Erweiterung daselbst angelegten neuen Straßen sämmtlich mit spitzen Winkeln zusammen laufen, und die zwischen diesen Straßen liegenden Bau-Quartiere und Ausgange des Thores mit spitzen Winkeln enden.

Um dieß zu vermeiden, und Quartiere zu bilden, deren Seiten sich überall zum Bauen eignen, sind daher die Spitzen gebrochen, und die dadurch gewonnenen Räume zur Bildung eines freien Plat=zes benutzt worden. Dieser Platz trifft aber größtenteils Gärten und Grundstücke von Werth und die Eigenthümer derselben, welche die Absicht haben, solche zu bebauen, haben gegen die Anlage desselben reclamirt.

Von dieser Anlage ganz Abstand zu nehmen, ist aus dem vorangeführten Grunde nicht möglich; wohl aber ist es zuläßig: den Platz, und zwar in der auf dem Plane angedeutenden Weise, bedeutend zu verkleinern, und in so fern dem Wunsche der Reclamenten sehr nahe zu treten. Daß diese Verkleinerung vorgenommen wurde, wird für höchst nothwendig gehalten, und jetzt umso mehr, als durch den in der Ausführung begriffenen Ausbau des den gedachten Grundstücken vorbei führende Weges von Büttgen zum Hammthore der Werth derselben noch mehr erhöht wird.

K. Verlängerung der Gasthausstraße

Um diese Verlängerung leichter zu bewerkstelligen und Grund Entschädigungskosten zu ersparen, hält man es für wünschenswerth, daß die in dem

[Nächste Seite] AlignementsPlane zwischen XX. und XXI. angelegte Straße verlassen, und dagegen die in N° XXI. angedeutete Straße, mit Benutzung des daselbst liegenden Weges, zur Ausführung gebracht wurde.

Ferner hält man, ebenfalls zur Ersparung von Grund-Entschädigung, es für zweckdienlich, die zwischen den Quartieren N° XXI. und XXIII. projectirte Straße mehr nach Süden hin zu verrücken, und dadurch den zwischen beiden Quartieren vorhandenen Weg mehr in die Mitte dieser Straße zu bringen.

Und endlich glaubt man, die Seiten der Chaussee nach Jülich und Aachen so viel wie möglich benutzen, und zu diesem Ende die Tiefen der Quartiere N° XXIII und XXIV vermehren zu müssen, weil einestheils keine Aussicht vorhanden, daß die dem Nordkanal zugekehrten Seiten je bebaut werden, und andern Theils es auch die Absicht ist, nur die Chaussée Seiten bei XXII. und XXIV. zu benutzen, und man der Bebauung der übrigen Theile dieser Quartiere, so wie auch der Quartiere N° XXX. und XXXI., welche mit den bestehenden Stadttheilen in keine gehörige Verbindung zu bringen, und eben so wenig zum Bauen geeignet sind, ganz Abstand zu nehmen.

Die beabsichtigten Abänderungen befinden sich auf dem Plane angedeutet.

L., Die Straße am Erftfluß, vom Zollthurm bis zur Verlängerung der Neustraße, hat im ErweiterungsPlane durchschnittlich eine Breite von 4 Ruthen.

Dürfte schon deshalb eine Breite von 36 Fuß dafür ausreichen, weil solche nur von einer Seite bebaut werden kann, so verdient es ferner auch noch berücksichtigt zu werden, daß die Grundstücke daselbst im hohen werthe stehen, und die Verminderung der Straßenbreite auf

[Nächste Seite] die GrundEntschädigungskosten einen wesentlichen Einfluß hat.

Man glaubt daher die mindere Breite annehmen zu müssen.

Der sich ferner nichts mehr zu erinnern fand, so wurde diese Verhandlung geschlossen, und von Seiten der Commissarien dabei die Bitte ausgesprochen: es möge der Herr Bürgermeister solche der Königlichen Regierung überreichen, und die Genehmigung der in Vorschlag gegebrachten Abänderungen nachsuchen.