Band 40: Eintrag vom  12. Mai 1815 (Nr. 25 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
N. 21 Außerordentliche Sizung zum 2. August 1815

Gegenwärtig die Herren Bürgermeister der Stadt Neuss als Preesident, Josten Adjunct, Schwann, Sels, Lelievre, Brockers, Broix, Vonweed, Rottels, Reinarz, Zimmermann, Loosen, Holter, Gabriel, P. Bircken, Hupperz und A. Bircken Stadträthe

Wird beschloßen, daß die Universität von Bonn mit ihrer Forderung, welche diese seit 28 Jahren an der Stadt gut hat, abgewiesen werde.

Da der Herr Bürgermeister in Gemäßheit erhaltenen Schreibens vom Herrn Kreis Director vom 15. Julius den Stadt-Rath der Gemeinde Neuss versammelt, und diesem den Innhalt desselben eröffnet hatte, dem zufolge von der ehemaligfranzösischen Regierung am 1. Jänner 1811 verordnet worden, daß die Zinnsen der gesezlich liquidierten oder anerkannten Gemeinde Schulden abgeführt werden sollten; daß aber aus einem Bericht der Stadt Neuß ersichtlich, das von der Forderung des Universitäts Fonds von Bonn, die dieselbe an die Stadt macht, seit 28 Jahren keine Zinnsen entrichtet wurden, weshalb man höheren Orts Anstand gefunden, ohne weiteres in die Abführung dieser vernachläßigten Schulden zu willigen, und zur näheren Aufklärung verrechnet worden seie, daß der Stadt-Rath zusammen berufen wurde, und derselbe

[Nächste Seite] mit Bezug auf die Dekrete vom 9. Vendemiaire Jahres 13 . und 21. August 1810 über die Entstehung, Größe und Anerkennung dieser Schuld selbst,als auch über die Ursache, warum nach den oben genommenen Bestimmungen keine Zinnsen dazu entrichtet worden, vernommen wurde; daß derselbe zugleich auch sein Gutachten über die Anwendung obiger Geseze, und eventualiter dahin abgeben solle, auf welche Weise, und aus welchen Mitteln diese am beßten zu tilgen seyn würde, so gabe obgedachter Herr Bürgermeister dem versammelten Stadtrath folgende Aufklärung: daß von der Größe und Entstehung dieser Schuld Forderung sich gar nichts vorfände;

"Daß sich nemlich aus den alten Crediteren Büchern der Stadt Neuß ergäbe, daß diese Forderung von dem ehemahligen in Neuß wohnenden Exjesuiter Orden, der sich mit der Instruction der Jugend befaßt, herkäme, und nach erfolgtem Verkauf der Güther dieses Ordens dem Universitäts Fond von Bonn wäre einverleibt worden;

daß aber seit dem Jahr 1787 an die Universität zu Bonn keine dieser Gelder mehr von der Stadt wären entrichtet worden, indem nach Ausweiß der Landtags Protokollen städtischer Seits mehrmale drauf angetragen worden, diese Gelder so wohl als auch jene so von den verkauften Gütern der Exjesuiten herkamen, welche eigendst zu diesem

[Nächste Seite] Schul fond bestimmt waren, zum Nuzen der Neuß Studien verwenden zu dürfen; daß, wie aus diesen Protokollen ferner erhelle von seiten der Stadt Neuß auf besagtem Landtag der Antrag gemacht worden, ihrer an die Universität von Bonn gemachten Forderung wegen den Rechtsweg zu eröfnen, wobei dieselbe zur Überzeugung ihrer gerechten Sache, 2 von den Universitäten von Duisburg und Wirtzburg erhaltene Gutachten zugleich auch übergeben habe; daß diese Gutachten zwar allem Nachsuchen ohngeachtet sich nicht vorfinden ließen, in einem Archiven Register aber von diesen Meldung geschehe, und zwar in folgendem Ausdrücken "Gutachten von 2 Universitäten auf die "Frage, ob aus denen vom Landesherrn "eingezogenen Exjesuiter Gütern die Pro"fessoren der studierenden Jugend, und die Schulen zu unterhalten waren, sagt affirmativé

daß an der Wirklichkeit dieser Gutachten nicht zu zweifeln, indem aus einem von der Universität von Wirzburg in Originali vorfindlichen Schreiben vom 12. Jänner 1789 sich ergabe, daß eins dieser Gutachten von besagter Universität gegeben worden, und aus einem anderen Schreiben des Magistrats von Neuß erweißlich seie, daß auch ein Zweites von der Universität von Duisburg gegeben worden, indem von Seiten des Magistrats von Neuß in einem Schreiben an den Herrn Hofrathen Bollich von Bonn von zweien Gutachten Meldung gemacht wird, die demselben zugeschickt wurden;

daß aber allem dem ohngeachtet die Landstände zufolg Landtags Protocoll vom 28. May 1789 eine abermahlige gütliche Vorstellung, und Antrag auf einen anständigen Unterhalt der in Neuss befindlichen Professoren und Schulen einem Rechtsstreit gegen

[Nächste Seite] seinen Durchlauchtigsten Landesherrn vorgezogen;

daß auf einen abermahligen von Seiten der Stadt Neuß auf besagtem Landtag im Jahr 1790 der Schulen wegen gemachten, kopeilich hier beigebogenen Antrag Seine kurfürstliche Durchlaucht am 6. May Nächsten Jahres sich dahin erklärt, höchst dieselben hätten die erwahnten beiden Gutachten der Universität von Bonn mittheilen lassen, und würden Ihr sodann auch während der Landtags Versammlung ihre Antwort mitgetheilt werden, ohne daß sich jedoch darüber etwas verfinden ließe;

daß endlich Herr Hausmann dahier in Neuß wohnhaft, ehemaliges Mitglied des Magistrats von Neuß, und Empfänger der Exjesuiter Güter erklärt habe, daß auf die von Seiten der Stadt Neuß mehrmale angebrachten Beschwerden man Bönnischer Seits endlich die Erklärung gegeben, aus dem Universitäts Fond die hiesigen Professoren zu Salarieren, mit dem Beding jedoch, auch diese Professoren zu ernennen; Da nun der Magistrat die angefragte Bedingung die Professoren an zu stellen, nicht habe annehmen können, so wäre die Sache auf sich beruhen geblieben.

Hierauf hat also der Stadtrath nach Einsicht obiger angeführten Gründe, und In Erwägung, daß die Forderung welche die Universität von Bonn an der Stadt Neuß macht, gar nicht unter die gesezlich liquidierten und von der Gemeinde Neuss angekannten Schulden gehöret;

[Nächste Seite]

In Erwägung, daß die Universität von Bonn die Fonds der ehemahlig-hiesigen Exjesuiter auch in händen hat, worauf die Stadt Neuss gerechten Anspruch zu machen glaubt;

In Erwägung des Gesezes vom 9. Vendemiaire Jahres 13 und 21. August 1810 sich einstimmig dahin erklärt, daß die Universität von Bonn, mit ihrer Forderung abgewiesen werden möchte. Worüber Gegenwärtiges abgefaßt, und auf dem Original unterzeichnet worden.