Gemäß Antrag der Hospital-Verwaltung, genehmigte
[Nächste Seite] die Stadtverordneten-Versammlung, daß den Ehe-und AckersleutenFranz Joseph Schiffer und Maria Catharina Stöpp zu Norff, zu einer früheren Kapitalsumme von 1000 Thalern noch weitere 900 Thalern zu 5 % Zinsen und gegen Verpfändung eines Besitzthums von 20 Morgen 36 Ruthen 70 Fuß Land und eines Wohnhauses nebst Scheune und Stall zur ersten Hypotheke aus Mitteln des Bürgerhospitals dargeliehen werden.actum ut supra
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Typ | Stadt |
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