Verwendung des Ertrags des 2. Weed'schen Vermächtnißes.
Dem Stadtrathe wurden heute die landräthliche Randverfügung vom 5. September des Jahres, mit welcher der Etat der Wohltätigkeits-Commission pro 1844 remittirt worden, vorgelegt, um sich darüber zu äußern, in wiefern der Ertrag der im mittelst bestätigten von Weedt'schen Stiftung auf den in jenem Etat bewilligten städtischen Zuschuß nun 3875 Thalern Einfluß habe daüber den nämlichen Gegenstand bereits das Gutachten der WohlthätigkeitsCommission vernommen worden, so wurde dem Stadtrath von der diesfälligen Erklärung jener Behörde vom 18. und 19. September des Jahres gleichzeitig Mittheilung gemacht.
Nach sorgfältiger Erörterung dieser Angelegenheit erklärte der Stadtrath sich mit den von der Wohlthätigkeits-Commission entwickelten Ansichten einverstanden, und er spricht sich danach dahin aus
[Nächste Seite]1°, daß der durch seinen Beschluß vom 31. August des Jahres der Armen-Casse pro 1844 bewilligte städtische Zuschuß von 3875 Thalern ungeschmälert aus dem Etat erhalten.
2°, daß die Hälfte des Einkommens der von Weedt'schen Stiftung in der vorgeschlagenen, die Bestimmungen des Geschenkgebers nicht alterirenden, Weise der Hospital-Commission überwiesen, der städtischen Zuschuß zu den Bedürfnissen des Hospitals um diesen Zuwachs an Einnahme aber verkürzt, und 3°, daß die hierdurch für die Stadt-Casse entstehende Ersparniß zur Gründung einer Verwahrschule für dürftige Kinder, deren Nützlichkeit und Bedürfniß allgemein Anerkennung finde, verwendet werden möge.
Wie nun nach der den Verhandlungen beigefügten Übersicht vom 25. September courant die Einkünfte der von Weedt'schen Stiftung nach Abzug der daraus zu entrichtenden jährlichen Rente von 100 Thalern für die Haushälterinn des Testators gegenwärtig nur 343 Thaler jährlich, also zur Hälfte nur 171 Thaler 15 Silbergroschen, oder in runder Summe 170 Thaler betragen so wäre letzterer Betrag auf dem vom Stadtrathe unter in 31. August courant ebenfalls begutachtet des Hospitals von 1844 bei Titel III. der Einnahme als Einnahme aus der von Weedt'schen Stiftung zuzusetzen, dagegen den 1844 motirte städtische Zuschuß zum Hospitale von 590 Thalern bei Titel V. der Einnahme des Hospital-Etats um die nämliche Summe von 170 Thalern zu vermindern, diesem Zuschuß dem nach auf 420 Thalern zu ermäßigen, und endlich die dadurch entstehende Ersparniß von 170 Thalern zur Begründung einer Verwahrschule für dürftige Kinder unter dem schulpflichtigen Alter auf den städtischen Etat auszuwerfen.
In diesem Sinne hat nun auch der Stadtrath die bezüglichen Vorschläge auf den heute aufgestellten städtischen Etat für das Jahr 1844 aufgenommen.
Actum utsupra
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