Der vorsitzende Bürgermeister machte die StadtverordnetenVersammlung in Beziehung auf die Wiederbesetzung der Hafenmeisterstelle darauf aufmerksam, wie es wünschenswerth erscheine, daß die mit der Hafenmeisterstelle verbundenen polizeilichen Dienstverrichtungen einen besondern Polizeibeamten, dagegen die bis jetzt daran geknüpften Secretariats-Geschäfte, welche besondere Qualifikation erforden, wie namentlich die Feststellung und Berechnung der Erftgebühren nach den vorgelegten Manifesten, Frachtbriefen [etc] sowie die Registrirung dieser Gebühren u. s. w. dem Bürgermeister-Amte überwiesen werden. Die Stelle des Hafenpolizeibeamten unter dem Titel " Hafen-Controlleur" sei dann am füglichsten dem städtischen Auf- seher H. Krings, welcher nicht nur civilversorgungsberechtigt sei, sondern auch allgemein in dem Rufe eines verständigen, zur Wahrnehmung obiger Funktionen qualifizirten Mannes stehe, zu übertragen, zumal der, q. Krings gedachte Beaufsichtigung neben seinen jetzigen Funktionen noch besorgen könne, und derselbe ohne Beanspruchung von Gehalts-Erhöhung sich zu deren Übernahme bereit erklärt habe.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit diesem Vorschlage einverstanden, indem dieselbe die Ansicht des Vorsitzenden theilt, daß bei der neuen Einrichtung das finanzielle Interesse der Stadt besser als früher gewahrt, und die Verwaltung und Controllierung der Erft-Angelegenheiten überhaupt besser geregelt sein werde. ≠
≠ Stadtverordneter Weise erklärte separat zu Protokoll, daß er die neue Einrichtung nur dann für ausführbar erachte, wenn zugleich ein neues entsprechendes Reglement erlassen werde.
actum ut supra