Prüfung des Sparkassen-Etats pro 1844
Der Stadtrath prüft heute den in Gemäßheit hoher Regierungs-Verfügung vom 19. März 1835 I. Seite II. No 2463 aufgestellten, auf eine dreijährige Durchschnittsberechnung gegründeten, in Einahme und Ausgabe 15403 Thalern enthaltenden Etat der hiesigen Sparcasse für das Jahre 1844, und fand dabei nichts zu erinnern. Es wird daher die Feststellung in vorgeshlagener Weise beantragt.
Actum utsupra
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