In Berücksichtigung, daß der Verwaltungsdiener Heinz Krings fortgefahren hat, seine Obliegenheiten
mit Umsicht und Pünktlichkeit nachzukommen, wird
demselben für das Jahre 1852 die auch in frühern
Jahren bewilligte Remuneration von fünfzehn Thlr.
zugebilligt.
a. u s.