Band 47: Eintrag vom  13. Januar 1847 (Nr. 419)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf das Gesuch des Todtengräbers Andreas Drath wurde beschlossen, das demselben für das verflossene Jahr eine außergewöhnliche Unterstützung von 17 Thalern aus der Stadt-Casse gezahlt werden könne.

Es wurde hierbei vorgebracht, ob es nicht besser sei, das Gehalt des Todtengräbers auf ein Fixum zu stellen, welches einstimmig als zweckmäßig anerkannt wurde. Wie hoch aber das Gehalt sich belaufe darüber war die Meinung getheilt, worauf der Herr Vorsitzender darüber abstimmen ließ, ob dasselbe jährlich 100 oder 115 Thaler betragen solle. Es waren hierbei 9 Stimmen für 100 Thaler und 9 Stimmen für 115 Thaler, also Stimmengleichheit, worauf der Herr Vorsitzender den Ausschlag dafür gab, daß 115 Thaler, jedoch auf Wiederruf, angeommen werden sollen.

Das bisherige Einkommen des Todtengräbers, welches in den Begräbnißgebühren, welche durchschnittlich 58 Thaler betragen, fließt nun später in die Stadt-Casse. Die unterm 14. März 1844 aus der Stadt-Casse jährlichs bewilligten 20 Thaler sollen selbstredend fort. Die dem Todtengräber aus der Kirchen-Casse früher zuerkanntgewesenen 5 Thaler für Reinigung des Begräbnißplatzes sind bei dieser Beschlußnahme unberührt geblieben. Nach der Abstimmung erklärte die Minorität, bestehend aus den Stadträthen

[Nächste Seite] Jac. Le Hanne Fr. Melchers H. A. Hesemann J. B. Ibels F. Josten H. Rappenhoener, L. Nauen, B. Derath, und J. A. Baehren, Daß der Todtengräber außer freier Wohnung und cirka einem Morgen Garten bis zum Jahre 1844 ein ungefähres Einkommen von 63 Thaler bezogen, auch im Jahre 1844 vom Stadtrathe eine Erhöhung von 20 Thaler mithin 83 Thaler ohne alle Neben-Einnahmen, welche in Trinkgeldern oder in Arbeitslöhnen bestehen bezog, daher die beteutende Erhöhung unter Berücksichtigung seiner Arbeiten, welche täglich in etwa in 3 Stunden bestehen könne, nicht im richtigem Verhältnisse stehen, und demnach 100 Thaler mehr als hinreichend erscheinen.