Auf die Vorlage des Büdjet der Kirchen-Verwaltung, nebst den dazu gehörigen Anträgen erklärt der Stadtrath sich mit der neuen Einrichtung, die Anstellung des vierten CuratGeistlichen aufkündigung und dessen Verwendung zum Religions-Unterrichte im Progymnasium so wie mit der künftigen Stellung der Vicarien vollkommen einverstanden.
In Betracht des von der Stadt verlangten Zuschusses von Thaler 605 glaubt der Stadtrath jedoch, daß eine Ermäßigung eintreten müsse und könne dies geschehen, wenn 1tens die Titel 5. Reparaturen Thaler 179 in Erwägung, daß die vollständige Restauration der Kirche für die nächste Zeit wenig Dachreparaturen nöthig machen werde, auf Thaler 150 herabgesetzt würde, mithin eine Verminderung zuläßig ist von 29 Thaler; 2tens die sublit Titel 7. berechneten Hebegebühren des Rendanten /von Thl 145:/ Löschung genehmigt, deren Reduction von Thaler 145 auf 125 bereits durch Beschluß vom 24. October des Jahres beantragt
[Nächste Seite] werden, so nach verkürzt Thaler 20; 3. zur Amortisation der den Vermögens Substanz noch zu ersetzenden Thaler 2059. 1. 9. statt der vorgeschlagenen Thaler 230 nur die Summe von Thaler 150 verwendet würden, mithin also auch hier eine Ersparniß von 80 Thaler und überhaupt also eine Ersparniß von 129 Thaler eintreten wird, so daß der Zuschuß von 605 Thaler auf 476 Thaler herabgesetzt werden könnte.