Band 47: Eintrag vom  10. Februar 1847 (Nr. 440)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtrath hatte die von dem Rendanten Broix gelegte Armen Rechnung für das Jahr 1845 darf die zu diesem Zwecke gewählte VorbereitungsCommission speziell prüfen lassen, und findet sich nun auf den Grund des von dieser Commission erstatteten Berichtes zu folgenden Erinnerungen veranlaßt.

§. 1.

Bei der Einnahme fand sich im allgemeinen nichts zu bemerken. Nur läßt Stadtrath dem Rendanten die fördersamste Eintreibung der Reste, welche sich auch der Wiederholung auf 327 Thaler 2 Silbergroschen 1 Pfennig in Gelde und 36 Scheffel 5 38/100 Roggen belaufen, soweit solche im Jahre 1846 nicht vereinnahmt sind,

[Nächste Seite] dringend empfohlen sein. §. 2.

die in Ausgabe gestellten Beträge stimmen mit den sorgfältig verglichenen Belägen genau überein.

Bei der Position: Hebegebühren des Rendanten kommen nach §. 7. des Revisions-Protocolles der Wohlthätigkeits-Commission vom 14. October 1846, und der Bemerkung des Rendanten auf Belag 78 - 4 Silbergroschen 7 Pfennig zum defect, welche in der Rechnung von 1847 zu vereinnahmen sind.

Stadtrath erwartet bei dieser Gelegenheit seinen unterm 24. October vorigen Jahres gebildeten Antrag, daß Rendant hier, wie bei der HospitalCommission, auf eine angemessene fixe Besoldung gesetzt werde, und sieht den des fallsigen Vorschlägen der Commission baldigst entgegen.

§. 3.

Bei den verschiedenen Artikeln des Titel II. (Armen Unterstützungen und Ausspendungen) ergibt sich auch der Zusammenstellung (Pagina 48. und 49. der Rechnung) eine Etats-Überschreitung von überhaupt 882 Thaler 26 Silbergroschen 6 Pfennig, welche jedoch in Berücksichtigung der anderweit geschehenen Ersparnisse, wurden durch freiwillige Beiträge eingegangenen Collecten, welche der Bermerkung der Wohlthätigkeits-Commission in §. 8. des ErläuterungsProtocolles bis auf einen Betrag von 107 Thaler 21 Silbergroschen 11 Pfennig wieder schwindet.

Diese Mehrverwendung findet in dem langen und strengen Winter von 1844/45 und in den gestiegenen Preisen der Lebensmittel ihre Rechfertigung, und wird daher vom Stadtrathe genehmigt.

§. 4.

die Titel III. IV. und V. führten zu keinen Bemerkungen

§. 5.

Nach der Zusammenstellung am Schlusse der Rechnung beträgt die dem Fundum zu ersetzende

[Nächste Seite] Summe, Welche Ende 1844 auf 2169 Thaler 23 Silbergroschen 8 Pfennig stand, am Ende des Jahres 1845 - 3346 Thaler 25 Silbergroschen 9 Pfennig, und es ist dieselbe sonach um 1177 Thaler 2 Silbergroschen 1 Pfennig angewachsen. Es muß in dessen bemerkt werden, daß dieser Zuwachs nicht durch die Ausgaben des Jahres 1845, sondern lediglich dadurch entstanden ist, daß die Rechnung von 1844 statt mit einem Bestande mit dem bedeutenden Vorschusse von 1346 Thaler 3 Silbergroschen 9 Pfennig schloß, welcher in 1845 gedeckt worden ist. Jedenfalls wird die Wohlthätigkeits-Commission in diesem Anwachse eine neue und dringende Aufforderung finden, mit allen Kräften dahin zu wirken, daß der zur Vermögens-Substanz gehörige Fond von nun an durch alljährliche successive Capital-Ausleihen vor und nach wieder ersetzt werde.

Actum utsupra