Band 52: Eintrag vom  18. August 1858 (Nr. 265 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Ein Schreiben des Comites vom Bürgerschützenverein wird vorgelesen, in welchem dasselbe erklärt, wie es, da der Stadtrath nach den Verhandlungen vom 13., 14. und 16. August von dem am 6. August gefaßten Beschlusse abgegangen,

nunmehr

[Nächste Seite] nunmehr seinen Beschluß vom 7. August: das Fest nicht feiern zu können, aufgehoben habe.

Nach geschehener Besprechung des Gegenstandes wurde zunächst für folgenden Antrag des Stadtverordneten Frings namentlich abgestimmt: " Nach Anhörung des Schreibens des Comites des Bürger- " schützen-Vereins vom 17. [Kürzel? des Monats], wornach dasselbe seinen Beschluß, " das Schützenfest während der nächsten Kirmestage nicht " feiern zu können, zurücknimmt, und sich ferner " dahin ausspricht, die Feier des Festes wieder in die " Hand nehmen zu wollen, bewilligt die Stadtverord" neten-Versammlung, der es lediglich um die Sache " und nicht um fernere fruchtlose Debatten zu thun " ist, in Folge seines Beschlusses vom 13. August courant und in " Modifikation seines früheren Beschlusses vom 6. August courant dem " vorgenannten Comite einen Zuschuß zu den Kosten der " Feier des Festes aus der Stadtkasse.

Für diesen Antrag stimmten die Stadtverordneten Frings, Therkatz, Wilms, Fischer, wogegen die übrigen zehn Stadtverordneten gegen denselben sich aussprachen.

Demnächst wurde ein Antrag des Stadtverordneten Sommer zur namentlichen Abstimmung gebracht, lautend wie folgt: " der Stadtrath bemerkt auch die im Eingang des Schreibens " des Comites geäußerten Auffassungen, daß das Comite " hinsichtlich seiner Beschlußnahme sich im Irrthum befindet, " nimmt aber mit Vergnügen dann Notiz, daß das " Comite zu Nutz und Frommen der Bürgerschaft, das " diesjährige Fest wieder aufgenommen hat, und somit " den häufig geäußerten Wünschen des Stadtrathes " nachgekommen ist.