Nachdem die von dem RendantenBroix gelegte Hospital-Rechnung für das Jahre 1845 von der zu diesem Zwecke gewählten VorbereitungsCommission speziell geprüft, und von letzterer über die Ausführung dieses Geschäftes Vertretung gehalten worden, so wurde von versammeltem Stadtrath zu dem obigen Rechnungswesen heute folgende Erinnerungen gemacht.
§. 1.In Bezug auf die Einnahme, welche richtig gefunden werden, ergaben sich keine Erinnerungen.
§. 2.Titel I. Artikel 6. Belag 64 der Ausgabe wurden nach §. 10. des Erläuterungs-Protocolles der HospitalCommission vom 16. October vorigen Jahres von den durch den Rendanten liquidirten Hebegebühren A., zufolge der Bemerkung auf Belag Thaler S-groschen Pfennig 64 " 9 7 b., auf den Grund des Monitum 7. zur Hospital-Rechnung von 1844 von dem Erlöse der verkauften Früchte ad 529 Thaler 12 Silbergroschen 1 Pfennig26 - 14 - 1 zusammen also 26 - 23 - 8 zum defect gehen, da die Hebegebühren bisher lediglich sich nach der Einnahme bemessen, und die Ausgaben dabei nicht in Betracht zu
[Nächste Seite] ziehen sind.Es kommt der Stadtrath hierbei wiederholt auf seinen Antrag vom 24. October vorigen Jahres zurück, wonach es für angemessen erachtet wurde, daß Rendant, statt auf Hebegebühren hingewiesen zu sein, welche mit den steigenden Bedürffnissen einer alljährlichen Erhöhung entgegegehen, auf eine fixe Besoldung gesetzt werde. Stadtrath sieht daher den diesfälligen Vorschlag der Hospital-Commission baldigst entgegen.
§. 3.Der Titel II. (Pagina 51-63) überschrieben: "ArmenUnterstützung" ist in den verschiedenen Positionen überhaupt in Gelde um 708 Thaler 11 Silbergrosschen 1 Pfennig gegen den Etat überschritten.
Wenn auch bei den gestiegenen Preisen der Lebensmittel, und der vermehrten Zahl der Hospitaliten zu erwarten stand, daß die Commission mit den ihn zur disposition gestellten Beträgen nicht ganz ausreichen werde, so erscheint die EtatsÜberschreitung doch zu erheblich, als daß nicht die Versammlung sich aufdringen müste, daß in den verschiedenen Zweigen der Oeconomie-Verwaltung hin und wieder eine größere Sparsamkeit eintreten könnte. Unter den Ausgaben kommen mehre Posten von erheblichen Beträgen, welche von der Vorsteherin als nichtig bescheinigt sind, über Gegenstände vor, worüber dieser, vermöge ihres Verhältnisses, die nöthige Sachkenntniß unmöglich beiwohnen kann.
Indem der Stadtrath daher der Hospital-Commission dringend empfiehlt, dem mit der Oeconomie-Verwaltung unter ihrer Leitung beauftragten Personal überall die möglichste Sparsamkeit wiederholt einzuschärfen, stellt er zugleich anheim, ob Ankäufe und Rechnungs-Attestirungen von solchen Gegenständen, worüber der weiblichen Vorsteherin, bei vorausgesetzten besten Absichten, wohl ein kundiges Urtheil zuzutrauen ist, nicht eine hierzu besonders zu designirenden mit der Sache vollkommen
[Nächste Seite] vertrauten Mitgliede der Commission für die Folge zu übertragen wären.Die von der Hospital-Commission am Schlusse des §. 11. des Erläuterungs-Protocolles jetzt getroffene Einrichtung, daß allen diejenigen, welche an das Hospital Arbeiten oder Lieferungen von einigem Belang zu leisten haben, darüber monatlich, statt wie bisher nur am Ende des Jahres, ihre Rechnungen einzugeben haben, wird ohne Zweifel dazu beitragen, daß die Ausgaben genauer geprüft und besser übersehen werden können, und sohin EtatsÜberschreitungen, welche bei jeder regelmäßigen Vorstellung möglichst vermieden werden müssen, für die Folge gar nicht mehr eintreten. -
Für jetzt wird diese Etats -Überschreitung vom Stadtrathe genehmigt, und hierbei zugleich der Wunsch ausgedrückt, das MaterialWaaren-und sonstige Lieferungen so wie Leistungen von Handwerkern, welche nicht verdungen sind, nicht immer einen und derselben Personen, sondern abwechselnd Verschiedenen übertragen werden, damit der Vortheil mehreren Einwohnern und nicht Einzelnen zufallen.
§. 4.Titel IV. Baukosten Pagina 65 - 69.
Für Bauten und anschaffungen hat eine Mehr-Ausgabe von 399 Thaler 11 Silbergroschen 3 Pfennig Statt gefunden, so daß die Etatssumme von 202 Thaler nahe um das doppelte überstiegen wurden.
Wenn Stadtrath auch gerne annehmen will, Bauten und Anschaffungen, in Folge der getroffenen häuslichen Einrichtungen, nothwendig gewesen sind, so hätten doch so bedeutende Ausgaben, ohne vorherige Anfrage im Stadtrathe und Genehmigung Seitens der Königlichen Regierung nicht geschehen dürfen. Da die Ausführung nun einmal bewirkt ist, so bleibt nichts übrig, als zu der erfolgten Verwendung, wie hier bereits?
[Nächste Seite] geschieht, nachträglich die Zustimmung zu ertheilen Es darf Stadtrath aber mit Bestimmtheit erwarten, daß die Hospital-Commission sich bei ihren Ausgaben künftig strengin den Gränzen des Etats halten werden, indem Aufstellung Vorlage und Genehmigung der Etats zu einer blosen Förmlichkeit würde, wenn man den Bestimmungen derselben ohne Weiteres abgewichen werden könnte. §. 5.Pagina 80. Als nächste Folge dieser Etatsüberschreitungen ergibt sich, daß die Summe der der Vermögens-Substanz auf zu ersetzenden Capitalien, welche Ende 1844 - 2378 Thaler 15 Silbergroschen 11 Pfennige und Ende 1845 3411 Thaler 15 Silbergroschen 9 Pfennig betrug, um 765 Thaler 29 Silbergroschen 10 Pfennig vermehrt hat. Stadtrath will daher der von der Hospital Commission im §. 14. des Erläuterungs-Protocolles vom 16. October vorigen Jahres ertheilte Versicherung, daß für möglichst baldige Refundirung dieser Summe gesorgt werde, gerne vertrauen, und läßt die successive Erstattung dieser SubstanzGelder schließlich auf das dringendste und Angelegentlichste empfohlen sein.
Actum utsupra