Die stadträthliche Commission für Bauwesen hat sich mit
[Nächste Seite] Prüfung des von dem Kirchenvorstande eingegebenen Antrages auf Bewilligung einer weitern Summe von 2500 Thlr. zu den früher bewilligten1640 Thlr. für die innere WandRestauration des Münsterkirche befaßt.Dieselbe besichtigte zu dem Ende die Münsterkirche, wobei sich ergeben, daß nach Reinigung und Bloßlegung der verschiedenen Bautheile die nunmehr nachträglich veranschlagten Restaurations-Arbeiten nothwendig sind; hin und wieder sind zwar Neu-Arbeiten wie zum Beispiel an Kapitälen und des gleichen veranschlagt, wo blose Reparaturen genügen dürften, wenn nicht von Seiten des hiesigen Quirinus-Vereins aus freiwilligen Beiträgen und im Einverständnisse mit den kirchlichen Behörden weitern Verschönerungen an dem Innern der Kirche wie namentlich Vergoldung der Kapitäle, ausgeführt würden. In Anbetracht jedoch, daß von dem hiesigen Quirinus-Vereine nach den vorhandenen Aussichten pp 12000 Thlr aus Privatbeiträgen zu Verschönerungs-Arbeiten für das Innere der Münsterkirche verwendet, daß von diesem Vereine aber insbesondre acht Fenstern in der Kuppel erneuert, und auch sonstige bauliche nothwendige Arbeiten ausgeführt werden, ohne daß dieserhalb die Stadt um Beisteuer angegangen werden wird, ist die Commission der Ansicht, daß auf den ebenberührten Umstand in Betreff einiger veranschlagten Neu-Arbeiten, während ohne jene beabsichtigten Verschönerungen Reparaturen ausreichen möchten, nicht weiter zurückgegangen werde. Dieselbe schlägt vielmehr vor, die beanspruchten 2500 Thlr. in der Weise zu bewilligen, daß die Stadt im laufenden Jahre ein Drittel, im Jahre 1861 das zweite Drittel, und im Jahre 1862 das letzte Drittel und zwar aus dem Reservefonds des Leihhauses und der Sparkasse hergebe.
Dem Antrage der Commission entsprechend bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung die beanspruchte Summe von 2500 Thlr. unter dem Vorbehalte jedoch, daß bei den gegenwärtig vor sich gehenden Restaurations-Arbeiten im Innern der Münsterkirche, der Stadt keine weiteren Zuschüsse angesonnen worden.
actum ut supra