Band 49: Eintrag vom  31. Januar 1853 (Nr. 606)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem die hiesigen Frucht- und Oelmakler durch die Gemeinde-Verwaltung aufgefordert worden, sich mit der in der Gewerbegesetzgebung vorgeschriebenen Concession zu versehen, wurden dem Gemeinderath die einge- gangenen desfallsigen Gesuche zu dem Zwecke vorge- legt, damit derselbe sich in Gemäßheit des §. 68 der Verordnung vom 9. Februar 1849 über das Bedürf- niß und Nützlichkeit der Conzessionirung ausspreche.

Gemeinderath wählte eine aus dem Bürgermeister und den beiden Gemeindeverordneten Linden und Kaiser bestehende Commission, zu welchen noch die Kaufleute H. Thywissen & J. B. Ibels als Sachkundige zuzuziehen seien, und die Sache in nähere Erwägung zu nehmen, und darüber zu referiren.

a. u. s.