In heutiger Sitzung wurde zur Sprache ge- bracht, daß bisher die hiesigen Schiffer nicht zur Zahlung von Winterhafengebühren heran- gezogen worden seien. In Erwägung, daß anderwärts die an dem Hafenorte domizilirten Schiffer
[Nächste Seite]daselbst Hafengebühren entrichten, daß ferner kein Grund vorliege, den hiesigen Schiffern diese Gebühren zu erlassen, beschließt Gemeinderath, daß dieselben für die Folge zur Zahlung der fraglichen Gebühren angehalten werden.
a. u. s.