Band 38: Eintrag vom  28. März 1794 (Nr. 411)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Schiffer Wieler

auf die Vorstellung und Bitte des pri- vilegirten SchifferFrantz Weiler wird, außer de[r]n Stadtköllnischen Schifleuten, allen übrigen Fremden verbotten, dahier Frachtgüter einzuschiffen um selbige nach Köln zu transportiren, dahero denen beiden Burgeren Vorsteher Koch und Wittib Ebels anbefohlen wird, führo- hin ihre Frucht und Mehl durch keinen anderen als durch den privilegirten Schiffer Weiler nach der Stadt Köln über- bringen zu laßen.