Auf ein Gesuch des Schiffers Matthias Wieler um Erlaß des Einzugsgeldes bemerkt Gemeinderath, wie hierauf zur Vermeidung von Consequen- zen nicht eingegangen werden könne. Da Petent geborner Neußer sei, so möge demselben ein angemessener Ausstand durch (Bewilligung von) Termin-Zahlungen bewilligt werden.
actum ut supra