Auf ein Gesuch des Schiffers Matthias Wieler um Erlaß des Einzugsgeldes bemerkt Gemeinderath, wie hierauf zur Vermeidung von Consequenzen nicht eingegangen werden könne. Da Petent geborner Neußer sei, so möge demselben ein angemessener Ausstand durch (Bewilligung von) Termin-Zahlungen bewilligt werden.
actum ut supra