In Bezug auf ein gleichzeitig eingegebenes Gesuch des Fruchtmessers Busch um Entbindung von der an den abgegangenen Fruchtmesser Stricker wöchentlich zu zah- lenden Abgabe von 26 Sgr. bemerkte Gemeinderath, daß der neu anzustellende Mödder zu verpflichten sei, die Hälfte dieser Abgabe von jetzt ab mitzutragen, sodaß der p Busch in der Folge nur noch 13 Sgr. wöchtenlich an den Stricker abzugeben habe.
a. u. s.