Bäcker in Neuß wurde zum Frucht Meßer ernannt
Auf die gemachte Vorstellung, daß der bisherige Fruchtmesser Werner Hüllgen Alters wegen seinem Amte nicht mehr vorstehen könne, ist sein Eidam Gerard Leusch zu seiner Hülfe als Fruchtmesser ernannt und verordnet worden, daß dieser in jener Eigenschaft den Eid in die Hände des Friedensrichters ablegen solle.
So geschehen zu Neuß den 6. Februar 1816.
Den nämlichen Tag ist Gerard Leusch beim Friedensgericht des Cantons Neuß in Eid und Pflicht genommen, und demselben davon Abschrift erteilt worden.
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