Mit Hinblick auf die hohe RegierungsVerfügung vom 30. December 1834 I. Seite I. No 5504 erklärte der Stadtrath auf die Eingabe des Horndrechsler Peter Kercher aus Mainz im Großherzogthum Hessen, vom 25. Juni oben, daß er seiner Seits gegen die Aufnahme in den diesseitigen Staaten-Verbund, und die beabsichtigte Niederlassung am hiesigen Orte kein Bedenken finde, da der p Kercher noch jung und rüstig sei, auch ein Gewerbe verstehe, wodurch er sich und seine zukünftige Familie zu ernähren vermöge, und daher nicht zu befürchten stehe , daß er je dem Staate oder der Gemeinde zu Last fallen werde.
Actum ut supra