Ein Gesuch des Stud. philologieJos. Zeck wird vorgetragen, worin derselbe nur Bewilligung eines letzten Vorschusses von 60 Thlr bittet, um vermittelst desselben die Kosten seines Examens, wozu er bereits angemeldet sei, bestreiten zu können.
Nach gepflogener Berathung bewilligt Stadtrath diesen Vorschuß unter dem Vorbehalte jedoch daß die Auszahlung nur nach Maßgabe des Fortgangs des Examens geschehen solle, und derselbe wie die übrigen Vorschüsse seiner Zeit zurückerstattet werde.
actum ut supra