Nach Anhörung des Referats der betreffenden Commis- sion beschließt Gemeinderath zu der beantragten nothwen- digen Erweiterung des evangelischen Kirchhofes, dem Rentner Heinrich Köpp für den nebenanliegenden Garten von 30 Ruthen 30 Fuß die Summe von 120 Thlr als Kaufpreis anzubieten. Ist der p Köpp bereit, den Garten für dieses Gebot der Gemeinde abzutreten, so werde die Verwaltung ermächtigt, mit demselben förmlichen Kaufvertrag abzuschliessen.
Actum ut suprat supra
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