6/ Refundirung des zu Kriegszwecken verwendeten Substanzgelder
Es findet eine vorläufige Besprechung der Art und Weise der Refundirung der
zu Kriegszwecken verwendeten Substanzgelder statt und da vorab eine
Zusammenstellung der überhaupt zu refundirenden Beträge nothwendig ist Beschlußfassung vertagt.