Band 45: Eintrag vom  24. August 1837 (Nr. 81)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Unterbringung der Gelder der Sparkasse.

Aus der vom Bürgermeister vorgelegten hohen Regierungs-Verfügung vom 16. Juli courant I S. II No 7474 entnimmt der Stadtrath, daß die von der hiesigen Sparkasse angelegten Gelder eingezogen und, sofern solche nicht beim Leihhause gebraucht oder nicht durch niedergelegte Obligationen und sonstige Documente gesichert sind, zum Ankaufe von Staatsschuldscheinen verwendet werden sollen.

Der Stadtrath erlaubt sich dabei zuvörderst in Ehrerbietung zu bemerken, daß von den durch die Sparkasse nach dem letzten Quartal-Extracte angelegten 19029 Thaler 25 Silbergroschen 6 pfennige bereits 2700 Thaler gegen deponirte Obligationen 3250 Thaler beim Leihhause und daher nur noch 13079 Thaler 25 Silbergroschen 6 pfennige gegen zum Theil noch außerdem verbürgte Schuldverschreibungen zahlungsfähiger und hinlänglich eingesessener Einwohner untergebracht seien.

In Absicht auf den empfohlenen Ankauf von Staatsschuldscheinen äußerte der Stadtrath demnach, wie er Bedenken tragen zu müssen glaube, die der Sparkasse gewissermaßen nur als ein Depositum anvertrauten in kurzen Fristen rückforderbaren Gelder zu solchem Ankaufe zu verwenden, nicht nur, weil der Stand der Staatsschuldscheine, zumal bei ihrem jetzigen hohen Curse, einem möglichen Wechsel unterliege, sondern auch, weil bei oft eintretenden Rückforderungen der Deponenten, die alsdann nöthige Versilberung der Staatsschuldscheine sich nur zu einem geringeren Curse realisieren lasse, so daß Statt des gehofften Vortheils leicht ein nahmhafter Nachtheil für die Anstalt befürchtet werden dürfe.

Um nun die hiesige Sparcasse, welche im verflossenen Jahre einen zur Bestreitung der Verwaltungskosten des Leihhauses verwendeten Zinsengewinns von 259 Thalern 21 Silbergroschen 9 pfennige aufgebracht hat, vor gänzlicher Auflösung zu bewahren, die auch in ihren Folgen die Auflösung des wohlthätig wirkenden Leihhauses nach sich ziehen würde, erlaubt sich der Stadtrath, in der verlangten

[Nächste Seite] vollkommenen Überzeugung, daß die Casse bei den an Private ausgeliehenen 13079 Thaler 25 Silbergroschen 6 pfennige keine Gefahr zu besorgen habe, an Eine Königlich Hochlöbliche Regierung die so angelegentliche als gehorsame Bitte zu richten, die Ausleihe an dieselben vorläufig noch zu gestatten zu wollen, so daß nur die zurückgegebenen Gelder für die Folge blos gegen Dezimirung von Obligationen pp angelegt werden dürfen, an welchem Grundsatze als dann für die Zukunft auf strenge gehalten werden würde.

Indem der Stadtrath schließlich noch bemerkt, daß bei der Sparkasse schon lange keine Gelder mehr beruhen, welche Gemeinden, Instituten und ferneren Anstalten gehören, hegt er zu der Vorsorge Königlich Hochlöblichen Regierung, welche den Untergang zweier wohlthätig wirkenden Anstalten gewiß nicht bezwecken wird, das zuversichtliche Vertrauen, daß Hochdieselbe der ausgesprochenen Bitte hochgeneigte Willfahrung zu geben geruhen werde.

Actum ut supra