Den vier städtischen Nachtswächtern wurde in Anbetracht der großen Lebensmittel-Theuerung, und ihres mäßigen Gehaltes, Jedem für das abgelaufene Jahr eine außerordentliche Zulage von 10 Thlr bewilligt.
Aus denselben Gründen votirte Gemeinderath für den HallenknechtG. Röseler eine einmalige Theuerungszulage von 10 Thlr, während auf dessen Gesuch um Gehalts-Erhöhung nicht eingegangen worden.
actum ut supra