Der Vorsitzende theilt mit, daß sich zu der Stelle eines Hallenknechtes für das hiesige Schlachthaus verschiedene Persönlichkeiten gemeldet haben und schlägt vor, von diesen den Caspar Beyer von hier vorläufig versuchsweise mit dem Vorbehalte des Rechtes jederzeitiger Kündigung und Entlassung mit einem Gehalte von 60 thr. und freier Wohnung als Hallenknecht anzustellen, womit sich die Versammlung einverstanden erklärt.