Vorsitzender trug dem Gemeinderathe vor, daß dem PolizeiCommissair, wenn dieser sich, wie dies wünschenswerth erscheine, mehr dem exekutiven Dienste widmen solle, nothwendigerweise eine Aushülfe auf dem Büreau beigegeben werden müsse.
Ferner bemerkt derselbe, wie ebenfalls das BürgermeisterAmt einer dringenden Stütze in der Person eines remunerirten Beigeordneten bedürfe.
Gemeinderath beauftragte die Commission für Finanzwesen, die beiden Angelegenheiten einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen und eventuell geeignete Vorschläge zu machen.
actum ut supra