Der vorsitzende Bürgermeister trug vor, daß er in dem Notariats-GehülfenJos. Heinrichs hierselbst, welcher früher mehrere Jahre auf dem Bürgermeister-Amte beschäftigt gewesen, eine geeignete Persönlichkeit für die zu besetzende Secretairstelle auf dem Polizei-Amte gefunden habe. Sowohl wegen seiner Solidität und Zuverläßigkeit als seiner Befähigung ver- diene derselbe zu dieser Stelle vorzugsweise empfohlen zu werden, und es sei dieser Candidat bereit, letztern gegen ein monatliches Gehalt von 20 [?], ausmachend jährlich 240 [?] anzutreten.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich hier noch mit der Annahme des p Heinrichs auf Kündigung zu dem angegebenen Gehalte einverstanden.
Dieselbe verbindet jedoch hiermit an die verehrte Ober- behörde die Bitte, daß die Außengemeinden des Polizei-
[Nächste Seite] gerichtsbezirks, welche für die Wahrnehmung der Polizei-Anwaltschaft beim Polizeigerichte nur eine Vergütung von überhaupt 30 Thlr an den Polizei-Commissair abtragen, zu einer angemessenen sicheren Beitragsleistung verpflichtet werden mögen, und daß diese Mehr-Entschädigung in Berücksichtigung der durch die Annahme eines Secretairs beim Polizei-Amte entstandenen vermehrten Auslagen der städtischen Kasse überweisen werde.actum ut supra