Band 50: Eintrag vom  10. Dezember 1856 (Nr. 643 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtverordnete Derath machte darauf aufmerksam, daß durch die versuchsweise geschehene Nichterneuerung der polizeilichen Weißbrodtaxe, nach den amtlich veröffentlichten Taxen der Bäcker, das Publikum in wesentliche Benachthei- ligung gekommen sei, indem nicht ein einziger Bäcker das Weißbrod zu denjenigen Gewichte verkaufe, welchen dasselbe nach der früheren polizeilichen Taxe halten müsse. Auf den von dem Stadtverordneten Derath hieran ge- knüpfte Antrag richtete die Versammlung auf Grund des § 89 der Gewerbeordnung an die höhere Behörde die Bitte, die Wiedereinführung der polizeilichen Weiß- brodtaxe genehmigung zu wollen.

actum ut supra