Der Vorsitzende Bürgermeister nahm Veranlassung, den Stadtrath auf die immer mehr und mehr hervortretende Nothwendigkeit aufmerksam zu machen, daß zur Beaufsichtigung des ausgedehnten städtischen Eigenthums, der
[Nächste Seite] der städtischen Anlagen sowie zur Controllirung der Statt findenden Arbeiten und Reparaturen der städtischen Utensilien und des sonstigen Mobilar-Eigenthums ein besonderer Aufseher angestellt werde, da die Verwaltung sich gar zu häufig in der Lage befinde, eine derartige Hülfe auf die fühlbarste Weise entbehren zu müssen. Manche Arbeiten und Reparaturen würden bei einer steten Controlle vermieden oder weniger kostspielig werden, wie ebenfalls an den städtischen Geräthschaften und den vorräthigen Materialien nichts mehr entfremdet werden könnte. Als geeignete Persönlichkeit für diesen Posten schlage er den VerwaltungsdienerKrings vor, welcher als zuverläßig und solid erprobt und durch seine langjährige Beschäftigung bei der Stadt auf namentlich mit den städtischen Anlagen und deren Verhältnissen genau bekannt sei.Stadtrath erachtet die Anstellung eines städtischen Aufsehers auch seinerseits für nützlich und nothwendig und erklärt sich, indem er die Creirung der Stelle beschließt, weiterhin damit einverstanden, daß dieselbe dem p Krings übertragen werde. Der Bürgermeister wird ersucht, mit demselben wegen Übernahme der Stelle und Festsetzung des Gehaltes das Nöthige abzusprechen.
actum ut supra