Der Vorsitzende theilt dem Gemeinderathe mit, daß Königliche Regierung den RegierungsSecretairKlostermann von dem Wiederaufbau seiner in der Brückstraße hierselbst abgebrannten Scheune dispensirt habe, daß jedoch nach der Entscheidung jener Behörde die Auszahlung der Entschädigungssumme an denselben erst Statt finden könne, wenn wie zur Zeit der Gemeinderath sich gutachtlich ausgesprochen, die betreffende Stelle durch eine in gesetzlicher Weise aufzuführende Mauer eingefriedigt sein werden.
In einem Gesuche vom 25. Dezember vorigen Jahres habe nun der g. Klostermann vorgestellt, daß er die Einfriedigung vorläufig durch einen BretterVerschlag habe bewerkstelligen lassen, indem er fest entschlossen sei, im künftigen Frühjahre an Stelle der abgebrannten Scheune ein Haus erbauen zu lassen. Falls aber wider Erwarten bis spätestens den 1. Mai des Jahres zum Aufbau eines Hauses oder einer Scheune nicht geschritten sein möchte, werde er jedenfalls die Einfriedigung der Stelle durch eine Mauer in vorschriftsmäßiger Weise bewirken lassen. Da er seit der Einäscherung der Scheune die Miethe der letztern verloren habe, so vertraue er, daß unter den vorgetragenen Umständen die Auszahlung der Entschädigungssume von 250 Thl nunmehr Statt finden werde.
Gemeinderath gab seine gutachtlicher Erklä-
[Nächste Seite] rung dafür ab, daß der gedachten Auszahlung jetzt nichts weiter im Wege stehen dürfte, zumal nach der bestimmten schriftlichen Erklärung des g. Klostermann im künftigen Frühjahre auf der betr. Stelle entweder ein Haus oder eine neue Scheune gebaut oder in gesetzlicher Höhe eine Mauer aufgeführt werden wird.