Band 49: Eintrag vom  8. März 1852 (Nr. 410)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf die dem Gemeinderath vorgelegte Verfügung Königl. Regierungvom 10. Februar c. I S. II M. 1852, wornach zu der beantragten Verlegung des Friedens- gerichtslokals aus dem hiesigen Rathhause keine Ver- anlaßung vorhanden sei, weil das darunter liegende Gebälk sich mit geringen Kosten verstärken lasse, bemerkte derselbe, wie der Antrag auf Verlegung dieses Lokals nicht nur wegen der beschädigten Balkenlage desselben sondern hauptsächlich, weil die Stadt dieser Räumlichkeiten zu eigenen Zwecken und namentlich zu Archiven selbst bedarf, gestellt worden sei.

Da nun auch durch gemeinderäthlichen Beschluß vom 8. October 1823, in Folge dessen das Lokal zur Zeit disponibel gestellt und von der Stadt auf deren Kosten baulich eingerichtet worden, vorbehalten sei, daß die Stadt dasselbe, wenn sie es selbst gebrauchen müsse, wieder an sich zu nehmen befugt bleibt, so ersuchte Gemeinderath den vorsitzenden Bürgermeister unter den obwaltenden Verhältnissen bei der höhern Behörde bewirken zu wollen, daß die Dislocirung des Friedengerichtslokals aus dem Rathhause Statt finden möge.

a. u s.