Band 49: Eintrag vom  25. Februar 1852 (Nr. 405)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath erhält Kenntniß von dem Rescripte Königl. Regierungvom 10. Februar c. I S. II M. 1852, welchem- gemäß zu der Verlegung des Friedensgerichts- Locals aus dem hiesigen Rathhausekeine Veranlassung vorliege, da die Verstär- kung des Gebälks unter dem Gerichtslokale nach dem Gutachten des LandbaumeistersKranzvom 7. d. Mts. leicht und mit geringen Kosten auszuführen sei, weshalb die Gemeinde zu veranlassen, die Reparatur vor- nehmen zu lassen.

Ein Beschluß hierüber wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.

a. u. s.