Band 50: Eintrag vom  6. Februar 1854 (Nr. 90)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Bürgermeister trägt vor, daß die Anpächter der städtischen Mehlmühle am Niederthore [Fehlerhaft markierte Entität]Jos Hansen und Bern. Nix, welche nach § 20 der betreffenden Bedingungen als Caution eine Hypotheke bis zum Betrage von 2500 Thl auf unbeschwerte, liegende Güter zu stellen, als Unterpfandstücke folgende Realitäten angeboten hätten:

a das Haus Section D No 12 auf der Niederstraße hierselbst; b eine Landparzelle von 2 Morgen 72 Ruthen 30 Fuß am Weißenberger Wege, Flur B No 81 Anhang 4 No 741; c eine dergleichen von 170 Ruthen 30 Fuß am Hüttensweiher, Flur F No 3991; d eine dergleichen von 1 Morgen 19 Ruthen 40 Fuß, Flur C No 119; e eine dergleichen von 13 Morgen 30 Ruthen 30 Fuß, am Sandberge, Flur D no 54.

Die vier ersteren Grundstücke seien Eigenthum der Wittwe Josef Dünbier und letzteres Grundstück wäre Eigenthum des AckerersHeinr. Dünbier hierselbst, welche beiden Eigenthümer zur hypothekarischen Verschreibung bereit seien.

Da die verschiedenen Realitäten im Werthe die Summe von 2500 Thl weit übersteigen, so ist Gemeinderath damit einverstanden, daß dieselben zur Sicherheit der Caution von 2 500 Thl als Unterpfand angenommen werden, jedoch mit dem Vorbehalte, daß über das Eigenthumsrecht und die Hypothekenfreiheit gehöriger Nachweis beigebracht werde.

actum ut supra

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