Der Bürgermeister trägt vor, daß die Anpächter der städtischen Mehlmühle am Niederthore Steph Jos Hansen. und Bern. Nix, welche nach § 20 der betreffenden Bedingungen als Caution eine Hypo- theke bis zum Betrage von 2500 Thl auf unbeschwerte, liegende Güter zu stellen, als Unterpfandstücke folgende Realitäten angeboten hätten:
a das Haus Section D No 12 auf der Niederstraße hierselbst; b eine Landparzelle von 2 Morgen 72 Ruthen 30 Fuß am Weißenberger Wege, Flur B No 81 Anhang 4 No 741; c eine dergl eichen von 170 Ruthen 30 Fuß am Hüttens- weiher , Flur F No 3991; d eine dergleichen von 1 Morgen 19 Ruthen 40 Fuß, Flur C No 119; e eine dergl eichen von 13 Morgen 30 Ruthen 30 Fuß, am Sandberge, Flur D no 54.
Die vier ersteren Grundstücke seien Eigenthum der Wittwe Josef Dünbier und letzteres Grundstück wäre Eigenthum des AckerersHeinr. Dünbier hier- selbst, welche beiden Eigenthümer zur hypothe- karischen Verschreibung bereit seien.
Da die verschiedenen Realitäten im Werthe die Summe von 2500 Thl weit übersteigen, so ist Gemeinderath damit einverstanden, daß dieselben zur Sicherheit der Caution von 2 500 Thl als Unterpfand angenommen werden, jedoch mit dem Vorbehalte, daß über das Eigen- thumsrecht und die Hypothekenfreiheit gehöriger Nachweis beigebracht werde.
actum ut supra
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