Die Stadtverordneten-Versammlung gibt in Beziehung auf vorstehenden Antrag die Erklärung ob, daß in Anbetracht des bevorstehenden Abganges des Notar Candidaten Borren, die Nützlichkeit und das Bedürfniß zur Ertheilung des von dem q Matthey nachgesuchten Conzession vorhanden sein dürfte.
actum ut supra