Der Versammlung wird vorgetragen, daß nach einer Mittheilung des Justizrathes Compes der Justizrath Dorn zu Berlin zur
[Nächste Seite] Prozeß-Sache gegen die Gemeinde Holzheim wegen der Kosten des [Fehlerhaft markierte Entität]Pfarrhauses hierselbst, sich dahin ausgesprochen hat, daß er sich von der Einlegung des Kassations-Recurses Erfolg verspreche. Stadtrath sprach sich darauf für die Fortsetzung des Prozesses in obiger Weise aus und genehmigte zu dem Zwecke die Zahlung des Vorschusses von neunzig Thalern.a. u. s.
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Typ | Stadt |
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