Band 50: Eintrag vom  24. Juli 1854 (Nr. 193)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem die Stadt Neuss aufgefordert worden, der Kirche Groß St. Martin zu Cöln als Nachfolgerin der ehemaligen Pfarrkiche zur h. Brigida daselbst, über eine von ihr auf Grund eines Schuldbriefes vom 22. October 1527 verschuldete, am 1. October jährlichs ohne Agio erfallende, und ohne Einwilligung der Stadt nicht ablösbare Rente von sechszehn Geldgulden oder 10 Thl. 20 Sgr. 1 Pf. Preußisch Courant einen neuen Titel zu stellen, autorisirte Gemeinderath heute den vorsitzenden Bürgermeister, die desfallsige Erklärung Namens der Stadt Neuß vor Notar abzugeben, mit dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch, daß der Creditorin durch den neuen Titel nur diejenigen Rechte neuerdings verbrieft werden, welche ihr ursprünglich zugestanden waren, daß aber insbesondre die Stadt sich nicht zur Hypothekarbestellung verpflichtet erachte, und daß ferner der neue Titel bei etwaigen Veränderungen der von den Gemeinden verschuldeten Renten in Folge der Gesetzgebung, für die Stadt von keinem nachtheiligen Einflusse sein soll.

actum ut supra