Band 38: Sitzung vom  10. Dezember 1794 (Nr. 133)

 

Mitwoch den 10ten Dezember 1794 .

wurde durch einen von Bonn abgeschickten Bothen dem Stadtrath verschloßen überbragt eine von dem französischen Stelle Vertretter des Volcks erlaßene Verordnung, welche in 3 4 Articelen bestehet, und darin alles umfaßet ist, was in den vorherigen enthalten ist, unter anderen aber vermeldet

der 15te Articel, daß alles baares Geld, welches in offentlichen und Municipalitæt Kassen sich befindet, oder an anderen Plätzen auf obrigkeitlichen Befehl deponirt ist, soll hieraus zuruckgenommen, und dem Zahl meister der Armée zum besten der Republick gegen Assignaten ausgefolget werden .

Die Notarien,Wechseler und wer sonsten aus einem Privatauftrag baares Geld in Verwahr hat, soll schuldig seyn, hiervon die Anzeige zu machen, und durch Inventarien, Register oder andere Bücher sein Angeben zu bescheinigen, der Ersatz soll gleichfals in Assignaten geschehen. Obige Verordnung ist publicirt und affigirt worden .