Band 52: Eintrag vom  19. September 1859 (Nr. 486)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Veräußerung eines kleinen Terrains hinter der der Glockhammerschule.

Die mit Prüfung des Antrages von Witwe Josten mit Veräußerung eines hinter der Glockhammerschule gelegenen kleinen Terrains von 25 Fuß Breite und 39 Fuß Länge beauftragt gewesene Commission bereitet der Stadtverordneten-Versammlung, daß die Glockhammerschule sich zur Ausbauung respective zum Neubau nicht eigne, es vielmehr, wenn eine neue Schule gebaut werden solle, angemessen sei, dieselbe in dem südlicheren Stadttheile zu errichten, daß sonach der käuflichen Abgabe jenes kleinen Raumes von 0,8 Ruthen nichts entgegenstehen könne. Die Commission schlägt vor, den Kaufpreis auf 150 Thlr festzustellen und dem q Josten die Bedingung aufzuerlegen, die Scheidemauer auf eigenen Kosten ausführen zu lassen.

Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt, den Gegenstand bis dahin zu vertagen, daß nach geschehener Communikation mit der städtischen Schul-Commission definitiv darüber entschieden sei, ob die Glockhammerschule beibehalten respective ausgebaut oder ob sie verlegt werde.

actum ut supra