Auf ein Gesuch des Vorstandes des Bürgerschützen-Vereins um Bewilligung eines Zuschusses bewilligt die Versammlung einen solchen im Betrage von 300 Mark, welcher jedoch nicht baar gezahlt, sondern auf das frühere unverzinsliche Darlehn von 900 Mark in Anrechnung gebracht werden soll. Für die alsdann noch verbleibenden 600 Mark soll dem Comite eine weitere Frist von 3 Jahren zur Rückzahlung gewährt werden, unter dem Vorbehalte
[Nächste Seite]jedoch, daß wenn in den nächsten Jahren sich ein Ueberschuß herausstellen sollte, das Comite auch zur früheren Rückzahlung der 600 Mark gehalten sein soll.