Heute kam bei der Stadtverordneten-Versammlung wiederholt die Angelegenheit wegen Bewilligung persönlicher Zulagen im Betrage von überhaupt 500 Thalern an die Gymnasiallehrer zur Berathung, in welcher Beziehung die Versammlung unter'm 5. Juli dieses Jahres ihr Einverständniß zur Pensionsberechtigung von diesen Zulagen aus dem Grunde abgelehnt hatte, weil diese Zulagen keine bestimmten seien sondern nur auf so lange bewilligt werden, als die Mittel der Anstalt die Zahlung erlaube.
Die Versammlung glaubt aus den in dem Beschlusse von 5. Juli courant angegebenen Gründen auch heute noch an diesem abgelehnten Beschlusse festhalten zu müssen, indessen empfiehlt dieselbe dem Gymnasial-Curatorium, durch eine weitere Erhöhung des Schulgeldes, womit Stadtrath einverstanden ist, einen erhöhten Reservefonds zu schaffen, durch dessen Vorhandensein und Bewahrung eine Garantie dafür geboten sei, daß die erhöhten Gehälter gezahlt werden können, ohne daß die Stadt dieserhalb besondere Garantie übernehme. Die Stadtverordneten-Versammlung geht hierbei von der Unterstellung respective der Bedingung aus, daß sowohl der jetzt vorhandene Reservefonds als der in der Folge zu erwartende stärkere Reservefonds nur mit ihrem Einverständnisse angegriffen werden dürfe.
a.u.s.