Urbarmachung einer Parzelle auf der städtischen Wiese, worauf bisher Kies gewonnen wurde.
Der Vorsitzende Bürgermeister stelllte vor, daß durch die seit mehren Jahren auf der hiesigen Wiese Statt findende Kiesgewinnung eine beträchliche Strecke der städtischen Wiese zu fernerer Benutzung unbrauchbar geworden, daß sich aber ein Mittel darbiete, dieselbe wieder nutzbar zu machen, indem die Vertiefungen geschlichtet und die sandigen Stellen mit gutem Grund überfahren werden. Es sei nun Absicht, diese Arbeit während des Winters im Tagelohne ausführen, und demnächst im Frühjahre die geschlichteten Stellen zum Vortheil der städtischen Casse verpachten zu lassen. Da hierdurch jedoch, nach dem angestellten ungefähren Überschlage, ein GeldAufwand von etwa Einhundert fünf und zwanzig Thalern erfordert werde, so mache er den Vorschlag, daß ihm dieser Betrag aus der extra ordinario der Stadt-Casse pro 1844 zur Ausführung der Arbeit zur Disposition gestellt werde.
Der Stadtrath fand diesen Vorschlag zweckmäßig und dem Interesse der Gemeinde in jeder Hinsicht entsprechend, einmal, weil durch die
[Nächste Seite] projectirte Verpachtung der jetzt nichts einbringenden Strecke der Stadt-Casse für die Folge eine angemessene Einnahme verschafft, zum andern aber auch, weil dadurch in dieser Winterszeit manchen Arbeitern, denen es sonst an Beschäftigung fehlt,Gelegenheit zu Verdienst gegeben werde. Unter Vorbehalt der Genehmigung Königlich Hochlöblicher Regierung stellt der Stadtrath den begehrten Fund von Einhundert fünf und zwanzig Thalern zu dem beabsichtigten Zwecke dem Bürgermeisteramte demnach zur Disposition, um darraus die Arbeiten im Tagelohn, und gegen gehorige Verrechnung ausführen zu lassen.Actum ut supra