Der betreffende, von P. Feldhaus gestellte Antrag wurde heute discutirt und mit Rücksicht auf die von der Besitzerin der in der Nähe gelegenen St. JosephsAnstalt vorgeschlagene beschränkende Verkaufsbedingung, die Beschlußnahme zu dem Ende vertagt, damit immittelst ermittelt werde, welche Beschränkung in der Benutzung des zu verkaufenden Terrains dem Ankäufer Feldhaus im Interesse der IrrenPflege-Anstalt aufzuerlegen wäre.
actum ut supra