Der Gutbesitzer Melchers, welcher ein städtisches Grundstück von 5 Morgen 161 Ruthen 30 Fuß im Hammfelde auf die Zeit vom 11. November 1860 bis 10. November 1869 unter der Bedingung angepachtet hat, daß das Grundstück nicht als Ackerland benutzt werden dürfe, ist mit dem Gesuche eingekommen, daß ihm, nachdem durch die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft ein Schutzdamm dem Rhein entlang ausgeführt worden, gestattet werden möge, das Grundstück nunmehr umpflügen zu dürfen. Im Anbetracht, daß der Eisenbahn-Damm am Rhein noch nicht vollendet ist, gibt die Versammlung die Erklärung ab, daß der Vertrag aufrecht erhalten werden möge.
actum ut supra