Auf Vorschlag der betreffenden Commission erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden, daß bei dem beschlossenen Verkaufe von 151 Ruthen Dammtheil vor dem Oberthore an Wittib. Jos. Leuchtenberg die Bedingungen gestellt werde, daß
[Nächste Seite] daß der Antritt gleich nach der Genehmigung des Verkaufs durch Königliche Regierung erfolge, der Kaufpreis auf beiderseitig zustehender dreimonatliche Kündigung abzutragen, und derselbe bis dahin, daß diese Abtragung erfolge, mit 5% zu verzinsen sei.Auf ein von der Inhaberin der Irrenpflege-Anstalt vor dem OberthoreJohanna Etienne gestelltes Gesuch, genehmigte die Versammlung, daß derselben der ihrer Anstalt gegenüber gelegene Dammtheil nämlich von dem der Witwe Leuchtenberg überlassenen Stücke an bis zu der Garten-Spitze von Feldhaus respective der Scheidungslinie des hinter Feldhaus in der Tiefe gelegenen städtischen Eigenthums gegenüber, zu dem Preise von 5 Thlr. pro Quadratruthe käuflich überlassen werde, unter der Bedingung, daß der Antritt bei Genehmigung des Verkaufs durch die vorgesetzte höhere Behörde erfolge, der Kaufpreis auf beiderseitig zustehende dreimonatliche Kündigung abzutragen und derselbe bis dahin, daß die Abtragung geschehe, mit 5 % verzinst werden müsse, sowie daß der fragliche Dammtheil, dessen nähere Vermessung vorbehalten sei, nicht vor Ausführung des durch die Bergisch-Märkischen Eisenbahn anzulegenden Leitdammes am Rhein abgetragen werden dürfe.
actum ut supra
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Typ | Flur |
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Typ | Andere |
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