Auf ein Gesuch von Pet. Ferd. Feldhaus genehmigte die Versammlung, daß demselben die Anbringung von kleinen Fenstern an seinem Hintergebäude vor dem Oberthore nach der Dammseite zu, unter der Bedingung gestattet werde, daß es der Stadt frei stehen soll, zu jeder Zeit die Wiederbeseitigung der Fenster zu verlangen und daß der p Feldhaus, so lange die Erlaubniß währt, dafür eine jährliche Abgabe von 212 Silbergroschen an die Stadt-Kasse zu entrichten habe.
actum ut supra