Die Commission referirt bezüglich dieses Gegenstandes, daß an dem Wege von der Geulenbrücke bis zur Furtherstraße erst nach Eintreten von offenem Wetter gearbeitet werden könne, dagegen die Verwaltung auf den Grefratherweg Kiessand anfahren lasse, wogegen die Versammlung nichts zu erinnern findet.
actum ut supra
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