Band 75: Eintrag vom  17. April 1928 (Nr. 709)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
12. Festsetzung der Straßenbaukosten für die Furtherstraße von der Josefstraße bis Annostraße.

a) Stadtverordneten - Versammlung setzt die von den Anlie- gern der Furtherstraßevon der Josefstraße bis Annostraße zu zahlenden Straßenbaukosten auf 31,25 M für den Frontmeter fest. In der Berechnung sind enthalten die Kosten für die Befestigung der Fahrbahn.

Die Kosten für die Befestigung der Bürgersteiganlagen, der fünfjährigen Unterhaltung der Fahrbahn und Bürgersteig- anlagen sowie die Kosten eines evtl. Grunderwerbs bleiben einer späteren Veranlagung vorbehalten.

b) Stadtverordnetenversammlung setzt die von den An- liegern der Kölnerstraßevon der Selikumerstraße bis zur Kölnerlandstraße zu zahlenden Straßenbaukosten auf 31,46 M für den Frontmeter fest. In der Berechnung sind enthalten die Kosten für die Befestigung der Fahrbahn.

Die Kosten für die Befestigung der Bürgersteiganlagen, der fünfjährigen Unterhaltung der Fahrbahn und Bürger- steiganlagen sowie die Kosten eines evtl. Grunderwerbs bleiben einer späteren Veranlagung vorbehalten. c) Stadtverordnetenversammlung setzt die von den Anliegern der Venloerstraßevon der Furtherstraße bis zur Kaarster- straße zu zahlenden Straßenbaukosten auf 24,13 M für den Frontmeter fest. In der Berechnung sind ent- halten die Kosten für die Befestigung der Fahrbahn.

Die Kosten für die Befestigung der Bürgersteiganlagen, der fünfjährigen Unterhaltung der Fahrbahn und Bürger- steiganlagen sowie die Kosten des Grunderwerbs blei- ben einer späteren Veranlagung vorbehalten.