a) Stadtverordneten - Versammlung setzt die von den Anliegern der Furtherstraßevon der Josefstraße bis Annostraße zu zahlenden Straßenbaukosten auf 31,25 M für den Frontmeter fest. In der Berechnung sind enthalten die Kosten für die Befestigung der Fahrbahn.
Die Kosten für die Befestigung der Bürgersteiganlagen, der fünfjährigen Unterhaltung der Fahrbahn und Bürgersteiganlagen sowie die Kosten eines evtl. Grunderwerbs bleiben einer späteren Veranlagung vorbehalten.
b) Stadtverordnetenversammlung setzt die von den Anliegern der Kölnerstraßevon der Selikumerstraße bis zur Kölnerlandstraße zu zahlenden Straßenbaukosten auf 31,46 M für den Frontmeter fest. In der Berechnung sind enthalten die Kosten für die Befestigung der Fahrbahn.
Die Kosten für die Befestigung der Bürgersteiganlagen, der fünfjährigen Unterhaltung der Fahrbahn und Bürgersteiganlagen sowie die Kosten eines evtl. Grunderwerbs bleiben einer späteren Veranlagung vorbehalten. c) Stadtverordnetenversammlung setzt die von den Anliegern der Venloerstraßevon der Furtherstraße bis zur Kaarsterstraße zu zahlenden Straßenbaukosten auf 24,13 M für den Frontmeter fest. In der Berechnung sind enthalten die Kosten für die Befestigung der Fahrbahn.
Die Kosten für die Befestigung der Bürgersteiganlagen, der fünfjährigen Unterhaltung der Fahrbahn und Bürgersteiganlagen sowie die Kosten des Grunderwerbs bleiben einer späteren Veranlagung vorbehalten.
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