Band 75: Eintrag vom  5. März 1925 (Nr. 40)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
16. Verkauf von Grundstücken

Stadtverordnetenversammlung beschließt: a) dem Heinrich Thönnessen in Neuss an der Thywissenstraße eine Baustelle mit einer Fronte bis zu 9 m zum Kaufpreise von 400 R.M für den lfdm. Straßenfronte zu verkaufen, b) dem Barthel Linden in Neuss an der Thywissenstraße eine Baustelle mit einer Fronte von 8 m zum Kaufpreise von 400 R.M für den lfdm. Straßenfronte zu verkaufen, c) dem Ernst Bong in Neuss an der Kölnerlandstraße aus dem Grundstück Flur K N° 812/1 eine Baustelle mit einer Fronte von etwa 7,5 m zum Preise von 400 R.M. für den lfdm. Straßenfronte zu verkaufen. d) dem Anton Sievers in Neuss an der Thywissenstraße eine Baustelle mit einer Fronte von 9 m zum Kaufpreise von 400 R.M für den lfdm. Straßenfronte zu verkaufen, e) dem Josef Heinen in Neuss an der Kölnerlandstraße

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aus dem Grundstück Flur K N° 812/1 eine Baustelle mit einer Fronte von etwa 7,5 m zum Preise von 400 R. M für den lfdm. Straßenfronte zu verkaufen,

f) dem Hermann Nenwitz in Neuss am Berghäuschensweg aus dem Grundstück Flur K N° 833/25 eine Baustelle mit einer Fronte bis zu 10 m zum Preise von 150 R. M für lfdm. Straßenfronte zu verkaufen,

g) dem PolizeibetriebsassistentenBorghans in Neuss am Berghäuschensweg aus dem Grundstück Flur K N° 833/25 eine Baustelle mit einer Fronte bis zu 10 m zum Preise von 150 R. M für den lfdm. Straßenfronte zu verkaufen,

h) dem Heinz Ruhs in Neuss an der Furtherstraße eine Baustelle mit einer Fronte bis zu 9 m zum Preise von 400 R. M für den lfdm. Straßenfronte zu verkaufen. Die Grundstücke müssen sofort mit Wohnhäusern bebaut werden.