Der Versammlung werden zwei Reklamationen gegen den Verkauf des Weges durch die ehemalige Schindsgrube vor dem Niederthore, die eine von Witwe Jos. Dünbier, die andere von Wittib Pet. Kallen, zur Prüfung und Beschlußnahme vorgelegt.
Es wird hierauf erwidert, daß durch die von der BergischMärkischen Eisenbahn-Verwaltung auszuführende Parallelweg-Anlage die beiden Opponenten in der Bereichung ihrer Grundstücke nicht beeinträchigt werden, und daß demnach die erhobenen Einsprüche als unbegründet zu betrachten seien.
Auf den eventuell von Wittib Jos. Dünbier gestellten Antrag, daß der gedachte Wegetheil öffentlich zum Verkauf gebracht werde, indem sie im Voraus 5 Thlr. pro Ruthe biete, erwiderte die Versammlung, daß hierauf nicht Rücksicht genommen werden könne, weil der quest. Weg dem Anschießenden p. Franken zu 2 Thlr pro Ruthe zugesagt worden, um mit Letzterem einen Prozeß zu vermeiden.
a.u.s.
3. Alignement vor dem Niederthore.Dieser Gegenstand wird vertagt.
a.u.s.